USP-Referenzstandards sind hochgradig charakterisierte physikalische Proben, die von der pharmazeutischen Industrie und verwandten Institutionen für Prüfungen verwendet werden, um die Identität, Stärke, Qualität und Reinheit
der in Arzneimitteln enthaltenen Wirkstoffe und Inhaltsstoffe zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um höchstreine chemische Substanzen und biologische Zubereitungen.
USP-Referenzstandards basieren direkt auf den offiziellen Monographien der USP-National Formulary (USP-NF),
deren Anforderungen mit Gesetzescharakter in den Vereinigten Staaten von der U.S. Food and Drug Administration
(FDA) durchgesetzt werden.
Die USP-Referenzstandards werden in einem gemeinschaftlichen Prozess zwischen USP, der pharmazeutischen Industrie und Expertenausschüssen entwickelt und in einem gründlichen, strengen und offenen Überprüfungsverfahren
mit erfahrenen Autoritäten aus Industrie, der Wissenschaft, dem Gesundheitswesen und den Aufsichtsbehörden
überprüft und genehmigt. Damit erhalten die Anwender die Gewissheit
Das gibt den Anwendern die Gewissheit, einen offiziellen USP-Referenzstandard zu kaufen, der aus einer vertrauenswürdigen Organisation stammt, die in mehr als 140 Ländern das Erreichen einer hohen Arzneimittelqualität unterstützt. Die breite Anerkennung der offiziellen USP-Monographien und Referenzstandards erleichtert den Arzneimittelherstellern den Marktzugang in diesen Ländern.

Die EDQM-Referenzstandards (chemische Substanzen, biologische Zubereitungen, Kräuter und Kräuterextrakte) sind
ausschließlich für die Verwendung gemäß den Monographien des Europäischen Pharmakopöe, kurz Ph. Eur., bestimmt.
Jegliche von einer Monographie abweichende Verwendung geschieht auf Gefahr und eigene Kosten des Benutzers/
Käufers.
Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor dem Beginn seiner Tätigkeit festzustellen, dass die verwendeten
Referenzstandards einem offiziell gültigen Los (Charge/Lot) entstammen.
Wie alle Referenzstandards sind auch die Die EDQM-Referenzstandards nicht für die Verwendung am Menschen
oder an Tieren zugelassen

Als Primärstandards sollten vorzugsweise amtliche Referenzstandards von einer offiziell anerkannten Quelle genutzt
werden, da die offiziellen Referenzstandards im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen als Kompendium Standards
(Compendial Reference Standards) gelten. Sie gelten damit als die genauesten und am besten rückverfolgbaren
Referenzstandards. Ausnahmen sind einige der biologischen Referenzstandards, die aufgrund ihrer Kalibrierung und
Testung anhand internationaler Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sekundäre Kompendium
Standards eingestuft werden.

Antwort: Nur dann, wenn ein USP-Referenzstandard alle die in der entsprechenden Monographie, den anwendbaren
Allgemeinen Kapiteln und den Allgemeinen Hinweisen genannten Anforderungen erfüllt, entspricht er den amtlichen
USP-NF-Normen.
Die offiziellen Normen gelten durchgängig von der Herstellung bis zum Erreichen des Verfallsdatums. Jeder amtliche
Referenzstandard, der gemäß den Anweisungen in der entsprechenden Monografie geprüft wird, muss die definierten Normen erfüllen, um die Übereinstimmung nachzuweisen. Die Häufigkeit der Prüfungen und Probenahmen bleibt
den Herstellern, Käufern oder Aufsichtsbehörden überlassen, die die Konformitätsprüfungen durchführen.
Jegliche von einer Monographie abweichende Verwendung geschieht auf Gefahr und eigene Kosten des Benutzers/
Käufers.
Jeder Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor dem Beginn seiner Tätigkeit festzustellen, dass die verwendeten
Referenzstandards einem offiziell gültigen Los (Charge/Lot) entstammen.

Die im Europäischen Arzneibuch (Europäische Pharmakopöe, kurz Ph. Eur.) beschriebenen Tests und Prüfungen sind
die offiziell zugelassenen Analyseverfahren, auf denen die Standards des Ph. Eur. beruhen. Nur dann, wenn ein
EDQM-Referenzstandard alle die in der entsprechenden Monographie genannten Anforderungen erfüllt, ist er mit
den amtlichen Ph. Eur.-Normen konform.
Der Einsatz eines alternativen Analyseverfahrens zu Kontrollzwecken ist möglich, sofern eine eindeutige Entscheidung darüber ermöglicht wird, ob die Normen der Monographie auch bei Anwendung der offiziellen Verfahren eingehalten würden (Kreuzvalidierung). Dazu bedarf es vorab der ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Behörde. Im Zweifelsfall gelten allein die amtlichen Analyseverfahren des Ph. Eur

Arzneimittel enthalten neben den pharmakologisch aktiven Wirkstoffen (API) zusätzlich Hilfsstoffe, die Einfluss
auf die Haltbarkeit, die Stabilität, die Formgebung, das Gewicht, die Konsistenz, den Geschmack, das Aussehen, die
Förderung der Wirkstofffreisetzung, der Absorption und Bioverfügbarkeit, die Einstellung des pH-Wertes und der
Osmolarität (Anzahl osmotisch aktiver Teilchen pro Liter Untersuchungsmaterial), für den Herstellungsprozess und
allgemein als Schutz haben. Die Betrachtung der Hilfsstoffe als inaktiv gilt als überholt, da sie die Pharmakokinetik
beeinflussen, unerwartete Verunreinigungen beinhalten und unerwünschte Wirkungen (z.B. allergische Reaktionen)
verursachen können.
Beispielhafte Auswahl von Hilfsstoffgruppen für die Arzneimittelherstellung:
• Antioxidanzien
• Aromastoffe
• Basen
• Bindemittel
• Emulgatoren
• Farbstoffe
• Filmbildner
• Füllmittel
• Gelbildner
• Geschmackskorrigenzien
• Komplexbildner
• Konservierungsmittel
• Lösungsmittel
• Lösungsvermittler
• Puffer
• Salbengrundlagen
• Säuerungsmittel
• Säureregulatoren
• Säuren
• Schmiermittel
• Süssungsmittel
• Überzugsmittel
• Verdickungsmittel
• Zerfallsmittel

Verunreinigungen in Arzneimitteln sind unerwünschte Chemikalien, die die Wirksamkeit und Sicherheit des pharmazeutischen Produkts negativ beeinflussen können. Sie können natürlich vorkommen, dem Wirk- oder Hilfsstoff im
Produktionsprozess absichtlich, versehentlich, unvermeidlich oder zufällig hinzugefügt worden sein und während der
Lagerung des Arzneimittels entstehen. In den offiziellen Monographien ist der maximal zulässige Gehalt von bekannten Verunreinigungen definiert.
Die USP teilt Verunreinigungen in Arzneistoffen in drei Kategorien ein:
1) organische Verunreinigungen (Herstellungsprozess und/oder Lagerung des Arzneimittels; Sind in der Regel identifiziert oder auch noch nicht identifiziert, flüchtig oder nicht flüchtig;):
a) Ausgangsstoffe
b) Nebenerzeugnisse
c) Zwischenprodukte
d) Abbauprodukte
e) Reagenzien, Liganden und Katalysatoren
f) Rückstände von Lösungsmitteln
2) anorganische Verunreinigungen (Herstellungsprozess; Sind in der Regel bekannt und identifiziert;):
a) Reagenzien, Liganden und Katalysatoren
b) Schwermetalle oder andere Restmetalle
c) Anorganische Salze
d) Andere Materialien (z. B. Filterhilfsmittel, Holzkohle)
3) Lösungsmittelrückstände.
Mit Hilfe entsprechender offizieller Referenzstandards lassen sich Verunreinigungen in einem Wirk- und Hilfsstoff
sowie in einem Fertigarzneimittel identifizieren und dokumentieren.
Darüber hinaus können die zahlreichen Pharmazeutischen analytischen Verunreinigungen der USP zur frühzeitigen
Identifizierung von Verunreinigungen herangezogen werden. Sie sind (noch) nicht monographiert, bieten aber ein
breites Einsatzspektrum:
• Forschung und Entwicklung – F&E
• Methodenentwicklung
• Herstellung
• Qualitätskontrolle
• Stabilitätsprüfung
• Überwachung nach der Markteinführung

Die von der Eurofins PHAST GmbH angebotenen Referenzstandards entsprechen den Klassifizierungen des UNSPSC -
United Nations Standard Products and Services Code:
• UNSPSC Code 41116107: Qualitätskontrollen oder Kalibratoren oder Standards für die Chemie (Chemistry quality controls or calibrators or standards)
• UNSPSC Code 41116135: Molekularbiologische Qualitätskontrollen oder Kalibratoren oder Standards (Molecular biology quality controls or calibrators or standards)