AGB

Eurofins PHAST GmbH


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur wirksam, wenn sie mit einer hierzu autorisierten Person getroffen werden. Als autorisiert gelten nur der Geschäftsführer, die Geschäftsleiter und die Abteilungsleiter von Eurofins | PHAST. Vereinbarungen, die mit anderen Angestellten vor allem telefonisch getroffen werden, erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von einer der oben bezeichneten Personen schriftlich bestätigt werden.

1.2 Entgegenstehende Bedingungen unseres Auftraggebers finden keine Anwendung.


§ 2 Auftragserteilung

2.1 Der Leistungsumfang von Laborarbeiten und anderen Leistungen wird vor der Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform. Sie können mit einem hierzu autorisierten Angestellten von Eurofins | PHAST getroffen werden.

2.2 Die Bestellung von Substanzen und pharmazeutischen Daten ist ein bindendes Angebot. Dieses Angebot kann durch Eurofins | PHAST innerhalb von zwei Wochen ab Bestelldatum durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Produkte bzw. Daten angenommen werden. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) vor, ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.


§ 3 Lieferung

3.1 Fristen für die Auftragsdurchführung von Laborarbeiten und Leistungen oder die Lieferung von Substanzen oder pharmazeutischen Daten sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Eurofins | PHAST haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von Eurofins | PHAST zu vertretenden vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von Eurofins | PHAST Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Eurofins | PHAST zuzurechnen.Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Eurofins | PHAST zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadenshaftung von Eurofins | PHAST auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Lieferzeit verlängert sich in jedem Falle um die Zeiträume, in denen die Lieferung nachweislich durch unverschuldete Betriebsstörungen, unvorhergesehen lange behördliche Bearbeitungszeiten, Verzug von Lieferanten oder höhere Gewalt verzögert wurde, sofern nicht ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist eine Nachfrist setzt und Eurofins | PHAST ihre Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist erbringt. Die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Eurofins | PHAST beginnt.

3.2 Inlandslieferungen von Laborergebnissen erfolgen verpackungs-, porto- und frachtfrei. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Lieferungen ins Ausland sowie Lieferungen von Substanzen erfolgen stets auf Kosten des Bestellers. Eurofins | PHAST behält sich die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor. Die Lieferung pharmazeutischer Daten erfolgt als Papierausdruck.

3.3 Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Eurofins | PHAST und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr gegebenenfalls benötigt werden. Sofern Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren entstehen, setzen diese vereinbarte Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Wenn und soweit im Rahmen der Exportkontrolle, Embargos oder sonstigen Beschränkungen für die Vertragserfüllung erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; jegliche Schadensersatzansprüche insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen sind ausgeschlossen.


§ 4 Preise, Fälligkeit, Verzug

4.1 Bei Laborarbeiten und Leistungen werden die Vergütungen separat bei der Auftragserteilung vereinbart, gleiches gilt für die Preise von Substanzen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, dass die zur Aufrechnung stehende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Betrag wird nach Erhalt der Endabrechnung fällig. Er ist zahlbar rein netto, ohne Skonto. Die festgesetzten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Es bleibt Eurofins | PHAST vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Auftraggeber.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Eurofins | PHAST berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Kann Eurofins | PHAST einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

4.3 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Abschlagszahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand, so hat Eurofins | PHAST das Recht, entweder sofortige Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen oder nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber Eurofins | PHAST den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.


§ 5 Rückgabe

Substanzen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ebenso ausgenommen vom Rückgaberecht sind pharmazeutische Ergebnisse.


§ 6 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Kundendaten werden gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Kundendaten erfolgt zur Erfüllung des erteilten Auftrags. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme ist die Auftragsabwicklung mit Beteiligung qualifizierter Subunternehmen.


§ 7 Ge­währ­leis­tungs­an­sprüche

Eurofins | PHAST haftet für die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Substanzen, Laborarbeiten oder sonstigen Leistungen (Rat, Auskunft) durch kostenfreie Wiederholung der fehlerhaften Lieferung oder Leistung. Die Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist Eurofins | PHAST nicht zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die Eurofins | PHAST zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt §8 Haftung. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, für Ansprüche wegen sonstiger, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, und im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüter- verkauf. Offenbare Unrichtigkeiten im Arbeitsergebnis, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler oder formelle Mängel können von Eurofins | PHAST jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.


§ 8 Haftung

8.1 Eine Haftung durch Eurofins | PHAST – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Eurofins | PHAST zurückzuführen ist.

8.2 Haftet Eurofins | PHAST. 8.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von Eurofins | PHAST verursacht werden, welche nicht zu der Geschäftsführung, Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten gehören.

8.4 In den Fällen von 8.2 und 8.3 haftet Eurofins | PHAST nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.


§ 9 Transportschäden

Erkennt der Auftraggeber Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Sendung von dem Transportunternehmer die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen Eurofins | PHAST innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet und zugegangen sein.


§ 10 Schutz der Arbeitsergebnisse

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen der Untersuchungen von Eurofins | PHAST gefertigten Testate, Gutachten, Ratschläge und Auskünfte, der Inhalt der Dossiers von Standardsubstanzen und die Substanzen selbst nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung von Auszügen dieser Testate, Gutachten, Ratschläge, Auskünfte, Dossiers und Daten o. ä. bedarf ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dokumentationen, Dossiers oder Daten, Teile derselben oder darin enthaltene Ergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben, auch nicht in abgeänderter Form. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Behörden. Falls der Auftraggeber Teil eines Unterordnungs- oder Gleichordnungskonzerns ist, gelten auch diese als Dritte im Sinne dieser Vertragsbedingungen (Verbot der Unterlizenzierung). Das Urheberrecht bleibt vorbehalten.


§ 11 Geheimhaltung

Eurofins | PHAST verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit Laborarbeiten und Leistungen erarbeitet werden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ohne seine Zustimmung weder zu veröffentlichen, noch Dritten bekannt zu geben. Eurofins | PHAST verpflichtet sich weiterhin, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten.


§ 12 Pro­ben­auf­be­wahr­ung

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die zur Untersuchung überlassenen Proben, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, maximal bis zu drei Monaten bei Eurofins | PHAST aufbewahrt. Nach dieser Zeit können die Proben vernichtet werden. Wird eine Probenrücksendung gewünscht, geht dies zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.


§ 13 Ei­gen­tums­vor­be­halt

Eurofins | PHAST behält sich das Eigentum einschließlich aller Urheberrechte an den gelieferten Gegenständen (Substanzen, Unterlagen, Daten und Datenträger) bis zur völligen Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet Eurofins | PHAST, jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange Forderungen wegen gelieferter Substanzen oder Daten offen stehen, oder Substanzen oder Daten noch nicht geliefert worden sind. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Gegenstände durch den Auftraggeber wird stets für Eurofins | PHAST vorgenommen. Werden die Gegenstände mit anderen, Eurofins | PHAST nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet / vermischt, so erwirbt Eurofins | PHAST das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes der gelieferten Gegenstände zu den anderen verarbeiteten / vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung / Vermischung. Ist der Gegenstand des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, so hat der Auftraggeber Eurofins | PHAST anteilsmäßig das Miteigentum an dem vermischten Gegenstand zu übertragen. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der neuen Gegenstände im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Gegenstände tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des mit Eurofins | PHAST vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) an Eurofins | PHAST ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Eurofins | PHAST, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Eurofins | PHAST wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Eurofins | PHAST verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 14 Kündigung

Die Kündigung von Laborarbeiten und anderen Leistungen ist durch beide Vertragspartner jederzeit möglich. Kündigt der Auftraggeber, so hat er Eurofins | PHAST die bis dahin tatsächlich entstandenen Material-, Fahrtkosten und Spesen zu erstatten. Außerdem erwächst Eurofins | PHAST durch eine Kündigung seitens des Auftraggebers ein prozentualer Anteil an dem vereinbarten Honorar. Dieser Anteil errechnet sich dadurch, dass die tatsächlich abgelaufene Entwicklungszeit in Verhältnis zu der Zeit gesetzt wird, die für den Auftrag in Ansatz gebracht worden ist. Der Auftraggeber hat in diesem Falle jedoch keinen Anspruch auf Übergabe und Überlassung der Dokumentation über die abgeschlossenen Teilabschnitte bzw. Teilergebnisse der Verfahrensentwicklung. Kündigt Eurofins | PHAST, so hat der Auftraggeber den Anspruch auf Dokumentation der bis dahin erzielten Teilergebnisse, muss der Firma jedoch die angefallenen Arbeitsstunden pro rata temporis sowie Material- und Fahrtkosten sowie Spesen erstatten.


§ 15 Kündigung aus wichtigem Grund

Stellt sich während einer Verfahrensentwicklung heraus, dass die Erreichung des angestrebten Ziels (Entwicklung eines bestimmten Verfahrens) aus tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist, steht Eurofins | PHAST ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wobei sie neben dem Anspruch auf Vergütung der angefallenen Material- und Fahrtkosten sowie Spesen einen Anspruch auf einen prozentualen Anteil am vereinbarten Honorar hat. Dieser Anteil errechnet sich entsprechend § 14. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Übergabe der Dokumentation der bisherigen Teilabschnitte und Teilergebnisse.


§ 16 Einhaltung internationaler Sanktionslisten und Embargos

16.1 Der (Kunde/Lieferant/Verkäufer) gewährleistet, während der Laufzeit dieses Vertrages, in Bezug auf die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem anderen Land verhängte Wirtschafts- und Handelssanktionen, dass: a) er keinen Wirtschaftssanktionen unterliegt; b) er nach bestem Wissen nicht von solchen natürlichen oder juristischen Personen beherrscht wird oder diese wirtschaftlich begünstigt werden, die Wirtschaftssanktionen unterliegen; c) die Einhaltung geltender Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorangegangenen zu beschränken, darf der (Kunde/Lieferant/Verkäufer) keine (i) Leistungen oder Teilleistungen direkt oder indirekt exportieren, re-exportieren, umladen oder in sonstiger Weise erbringen, oder (ii) Vermittlung, Finanzierung oder Förderung von Transaktionen vornehmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen von Wirtschaftssanktionen verstoßen. d) er nicht in Verfahren involviert ist oder Gegenstand von behördlichen Ermittlungen ist, aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen gesetzlicher Bestimmungen von Wirtschaftssanktionen.

16.2 Der (Kunde/Lieferant/Verkäufer) stellt Eurofins | PHAST von sämtlichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Strafzahlungen und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten u.a. Gerichtskosten und Prozessführungskosten) und Aufwendungen frei, welche dem Kunden/Lieferanten/Verkäufer entstehen oder gegen diese entstanden sind als Folge eines Verstoßes gegen den Absatz 1.1 durch Kunden/Lieferanten/Verkäufer.

16.3 Unbeschadet sonstiger Ansprüche und Rechtsmittel, kann Eurofins | PHAST den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden/ Lieferanten/ Verkäufer kündigen, wenn der Kunde/Lieferant/Verkäufer gegen die Bestimmungen des Absatz 16.1. verstößt. Der Kunde/Lieferant/Verkäufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Zahlungen.

16.1 verstößt. Der Kunde/Lieferant/Verkäufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Zahlungen.

Im Sinne dieser Klausel: Wirtschaftliche Sanktionen umfassen alle wirtschaftlichen Sanktionen, restriktive Maßnahmen oder Handelsembargos, die vom UN-Sicherheitsrat, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder einer anderen souveränen Regierung beschlossen werden. Gesetzliche Bestimmungen von Wirtschaftssanktionen umfassen alle Gesetze, Regelungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wirtschaftssanktionen.


§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Eurofins | PHAST. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand Homburg / Saar.


Stand: 01.03.2019

© 2019 Eurofins PHAST GmbH, Kardinal-Wendel-Str. 16, 66424 Homburg, Germany

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